

Nummer: 141926
Einrichtungsleiter*in Kita im Leitungssharing (m/w/d) Einrichtungsleiter*in Kindertagesstätte (m/w/d)
Für unsere Einrichtung Kindertagesstätte/Familienzentrum "Spradow" in Bündesuchen wir zum 01.08.2025 eine
- Einrichtungsleitung Kita im Leitungssharing (m/w/d)
Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 9.
Ihre Aufgaben
- Leitung der Einrichtung mit bis zu 92 Kindern und 5 Gruppen inkl. Verantwortung für Qualitätssicherung, Administration und Budgetverwaltung
- Führung der Mitarbeiter*innen inkl. Personal- und Organisationentwicklung
- Steuerung, Kontrolle und Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, dem Leitbild sowie der fachlichen Standards und Qualitätsvorgaben
- Zusammenarbeit mit dem Träger in fachlichen und organisatorischen Fragen
- Zusammenarbeit mit / Beratung von Familien, Schulen und Institutionen
- Vernetzung mit und Mitarbeit in Gremien im Sozialraum
Sie bringen mit
- Ausbildung als Staatlich anerkannte*r Erzieher*in mit Bereitschaft zur Weiterbildung im Sozialmanagement bzw. Studienabschluss Sozialpädagogik oder Pädagogik der Kindheit
- Min. 2-jährige Berufserfahrung als Fachkraft im Elementarbereich,vorzugsweise in verschiedenen Kitas, allen Altersgruppen und als stv.Einrichtungsleitung
- Erfahrung in der Anleitung von Mitarbeiter*innen / Praktikant*innen
- Wertschätzende Kommunikation und Verhalten auf Basis der AWO Werte und Kinderrechte
- Führungskompetenzen und Teamfähigkeit
- Konzeptionelle, innovative und administrative Fähigkeiten
- Gute bis sehr gute PC Kenntnisse, insb. MS Word und Excel
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 21.05.2025.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheitsmaßnahmen