Nummer: 164562

stellv. Wohnbereichsleiter *in (m/w/d)

stellv. Wohnbereichsleiter *in

In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Feierabendhaus in Bad Salzuflen suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermine eine

  • stv. Wohnbereichsleitung  (m/w/d)

Die Stelle umfasst 35,00 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe P9.

Ihre Aufgaben

  • Kooperative Unterstützung und Abwesenheitsvertretung der Wohnbereichsleitung bei der Führung des Wohnbereichs
  • Personalführung,- einarbeitung und - anleitung sowie Einsatzplanung
  • Sicherstellung der Pflegeleistungen gemäß Pflege- und Qualitätsstandards
  • Aktive Förderung der Lebensqualität und- zufriedenheit der Bewohner*innen
  • Durchführung/Dokumentation der Pflege und ärztlich angeordneter Maßnahmen
  • Ansprechperson für alle, die am Pflegeprozess beteiligt sind

Sie bringen mit

  • Ausgebildete Pflegefachkraft (z.B. Gesundheits- und Kranken-/Altenpflege) mit Berufserfahrung erforderlich, Leitungserfahrung von Vorteil
  • Zusatzqualifikation zur Wohnbereichsleitung von Vorteil, sonst Bereitschaft die Weiterbildung zu absolvieren
  • Teamfähigkeit, motivierende Mitarbeiterführung, Kommunikationsstärke, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsstärke, Konflikt- und Kritikfähigkeit
  • Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft, organisierte Arbeitsweise
  • Gute EDV-Anwenderkenntnisse der MS-Office-Programme sowie in Pflegedokumentationssoftware

Wir bieten Ihnen

  • Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
  • Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
  • Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits
  • Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 06.02.2026.

Gut zu wissen: 

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

Ihre Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Corporate Benefits
  • Gesundheitsmaßnahmen

Job-Angebot als PDF

2026-01-23 2026-02-07