Nummer: 166270

Auszubildende*r zur*m Pflegefachfrau*mann mit Vertiefung Altenpflege (m/w/d)

Auszubildende*r zur*m Pflegefachfrau*mann mit Vertiefung Altenpflege

Die generalistische Pflegeausbildung befähigt Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. In den Seniorenzentren begleiten wir die praktische Ausbildung mit dem Vertiefungsschwerpunkt stationäre Langzeitpflege. In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Feierabendhaus in Bad Salzuflen ist zum 15.08.2026 folgende Ausbildungsstelle zu besetzen:

  • Auszubildende*r zur/zum Pflegefachfrau/-fachmann (m/w/d).

Die Stelle umfasst 39 Wochenstunden und ist befristet vom 15.08.2026 bis zum 14.08.2029 (Dauer der Ausbildung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV-A AWO NRW in der Entgeltgruppe Ausbildungsvergütung.

Deine Aufgaben

Bei uns erlernst Du, wie Du

  • Pflegemaßnahmen und Alltagshilfen planst, gestaltest, steuerst, durchführst
  • professionell pflegebedürftige Menschen versorgst und unterstützt
  • Aufgaben im Rahmen der Pflege- und Betreuungsdokumentation übernimmst
  • Ärztliche Anordnungen im Rahmen der Behandlungspflege umsetzt

Du bringst mit

  • Mind. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9 mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • Freude an der Arbeit mit Menschen, wertschätzender Umgang
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Wir bieten Dir

  • Qualifizierte Praxisanleitung und sehr gute Übernahmeperspektive
  • Unterstützung bei der Suche einer regionalen Pflegeschule
  • Überdurchschnittliche Vergütung auf Basis des TV-A AWO NRW (in Vollzeit): 1. Jahr 1.344,11 Euro, 2. Jahr 1.405,91 Euro, 3. Jahr 1.507,88 Euro. Zzgl. einer Jahressonderzahlung in Höhe von 60% des jeweiligen Entgelts
  • Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort)
  • Angenehmes kollegiales Betriebsklima auf Basis der AWO-Werte
  • Sehr gute Übernahmechancen nach erfolgreichem Abschluss

Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 25.02.2026.

Gut zu wissen: 

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

Deine Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Corporate Benefits
  • Gesundheitsmaßnahmen

Job-Angebot als PDF

2026-02-12 2026-02-26