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Berater*in für die Westfälischen Pflegefamilien (m/w/d) Sozialarbeiter*in (m/w/d)

Berater*in für die Westfälischen Pflegefamilien, Sozialarbeiter*in

Sie möchten Kindern ein stabiles Zuhause ermöglichen und Pflegefamilien professionell begleiten? Gestalten Sie mit uns den gesamten Prozess - von der Gewinnung neuer Pflegeeltern bis zur langfristigen Begleitung des Familiensystems. Sie arbeiten systemisch, ressourcenorientiert und mit Blick auf das Wohl des Kindes. Wir suchen zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine*n

  • Berater*in (m/w/d) für die Westfälischen Pflegefamilien

Die Stelle umfasst 35 Wochenstunden und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S15.

Ihre Aufgaben

  • Systemische Beratung und Begleitung von Pflegefamilien - überwiegend im häuslichen Umfeld
  • Einzelkontakte mit Pflegekindern zur Förderung von Partizipation und Kinderschutz
  • Unterstützung bei Konflikten, Übergängen und Identitätsfragen
  • Zusammenarbeit mit Herkunftssystemen, Jugendämtern und weiteren Beteiligten
  • Teilnahme und Mitgestaltung von Hilfeplangesprächen gemäß § 36 SGB VIII
  • Krisenintervention und Stabilisierung von Familiensystemen
  • Durchführung von Fortbildungen und Gruppenangeboten für Pflegefamilien

Sie bringen mit

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Jugendhilfe oder in Beratungsstellen
  • Zusatzqualifikation in systemischer Beratung oder vergleichbarer Familienberatung (mind. 500 Stunden inkl. Selbsterfahrung) 
  • Fundierte Kenntnisse im Kinderschutz, in der Hilfplanung und in der Zusammenarbeit mit Familiensystemen
  • Bereitschaft zu Hausbesuchen, flexibler Arbeitszeitgestaltung und Kriseneinsätzen
  • Identifikation mit den AWO Werten

Wir bieten Ihnen

  • Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und
    Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
  • Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 03.03.2026. 

Gut zu wissen:

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

Ihre Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheitsmaßnahmen

Job-Angebot als PDF

2026-02-17 2026-03-04