Nummer: 174879
Praxisplatz für das Anerkennungsjahr Soziale Arbeit / Sozialpädagogik (m/w/d)
Das Wichtigste auf einen Blick
- AWO Kinder- und Jugendhaus Brake
- Glückstädter Str. 25, 33729 Bielefeld
- Nordrhein-Westfalen / Bielefeld
- 01.08.2026
-
Befristete Anstellung
Befristet bis: 31.07.2027 - Vollzeit
Du suchst einen spannenden Praxisplatz für dein Anerkennungsjahr im Bereich Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und möchtest dich aktiv in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einbringen?
Mit einem Umfang von 39 Wochenstunden hast du im Kinder- und Jugendhaus Brake in Bielefeld die Chance, praktische Erfahrungen zu sammeln und einen lebendigen Treffpunkt für junge Menschen mitzugestalten.
Deine Aufgaben
- Du unterstützt das Angebot der "offenen Tür" und stehst den Kindern und Jugendlichen als Ansprechperson zur Seite
- Du planst und gestaltest Angebote und beziehst die Interessen der Teilnehmenden aktiv mit ein
- Du wirkst bei der Organisation von Projekten, Aktionen und Freizeitangeboten mit
- Du bringst eigene Ideen zur Gestaltung des Jahresprogramms ein und beteiligst dich an der Planung im Team
Du bringst mit
- Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik
- Fähigkeit und Freude, sich auf unterschiedliche Anforderungen einzulassen
- Aufgeschlossene, teamorientierte Persönlichkeit mit guter Auffassungs- und Beobachtungsgabe
- Wertschätzende Kommunikation und Verhalten auf Basis der AWO Werte und Kinderrechte
- Kompetenz in der Anwendung von Medienpädagogischen Konzepten
Wir bieten Dir
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Tariforientierte Bezahlung nach TV-Prakt AWO NRW
- sehr gute Übernahmechancen nach erfolgreichem Abschluss
- ein engagiertes, kreatives Team
- Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort)
Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 04.06.2026.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen